Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hundesteuer Anmeldung
| Steuern | |
| Verwaltungsgebäude 2 Neue Straße 15 37603 Holzminden Telefon: 05531 959-225 Telefax: 05531 9595-5225 E-Mail: steuerabteilung@holzminden.deHomepage: https://www.holzminden.de | Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
|
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Zuständigkeit für die Stadt Holzminden sowie für Neuhaus und Silberborn liegt bei der Steuerabteilung der Stadt Holzminden
Telefon: 05531 959-226
E-Mail: steuerabteilung@holzminden.de
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
-
Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
- Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
- Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anmeldung: Angabe der Hunderasse
Abmeldung: Rückgabe der Hundesteuermarke sowie die Bescheinigung des Tierarztes bzw. Angabe Name und Anschrift der Person oder Einrichtung, an die der Hund abgegeben worden ist
Welche Gebühren fallen an?
Hundesteuermarke: gebührenfrei
Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.
Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
1. Hund 80,00 € jährlich
2. Hund 106,00 € jährlich
jeder weitere Hund 132,00 € jährlich
Fälligkeit der Steuer ist zum 01. Juli eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldung innerhalb von einer Woche nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.
Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters.
Das erforderliche Formular finden Sie als PDF-Dateien oder als online-Service auf der Internetseite der Stadt Holzminden unter Hundehaltung An- bzw. Abmeldung.
Steuerpflicht
Beginn: ab dem ersten Tag des auf die Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch ab einem Alter des Hundes von über drei Monaten.
Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag des Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.
Ende: mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, stirbt oder der Hundehalter wegzieht.
Bearbeitungsdauer
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
