Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

| Steuern | |
| Verwaltungsgebäude 2 Neue Straße 15 37603 Holzminden Telefon: 05531 959-225 Telefax: 05531 9595-5225 E-Mail: steuerabteilung@holzminden.deHomepage: https://www.holzminden.de | Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
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Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hundesteuermarke: gebührenfrei
Der Hund hat die Hundesteuermarke als Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung zu tragen.
Hundesteuer (für die in einem Haushalt gehaltenen Hunde):
1. Hund 80,00 € jährlich
2. Hund 106,00 € jährlich
jeder weitere Hund 132,00 € jährlich
Fälligkeit der Steuer ist zum 01. Juli eines Jahres. Für zurückliegende Zeiträume: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Anmeldung innerhalb von einer Wochen nach Anschaffung/Aufnahme des Hundes bzw. Zuzug des Hundehalters.
Abmeldung innerhalb einer Woche nach Abschaffung/Tod des Hundes bzw. Wegzug des Hundehalters
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch einen formellen Bescheid. Diesem Bescheid wird die Hundesteuermarke beigefügt. Bei persönlicher Anmeldung wird die Hundesteuermarke sofort ausgegeben.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

| Satzung über die Erhebung von Hundesteuer (1 MB) | |
| Das müssen Hundehalter wissen (112 kB) | |
| Anmeldung_Hund.pdf (122 kB) |