Jede Hundehalterin / jeder Hundehalter hat gem. § 6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei Beginn der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung zu machen. Die GovConnect GmbH, Nadorster Straße 228, 26123 Oldenburg wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin / der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen. Online unter: www.hunderegister-nds.de Telefonisch unter: 0441/39010400