Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung

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Sachgebiet Sprengstoff
Dezernat1Verwaltungsgebäude 2
Neue Straße 15
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-241
Telefax: 05531 9595-5241
E-Mail:

Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten


Parkmöglichkeiten:
Hinter dem Gebäude
Anzahl: 20

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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