Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung
| Sachgebiet Sprengstoff | |
| Dezernat1Verwaltungsgebäude 2 Neue Straße 15 37603 Holzminden Telefon: 05531 959-241 Telefax: 05531 9595-5241 E-Mail: gewerbe@holzminden.de | Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
