Ab dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die eID Karte beantragen, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert, sodass man sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen kann. Die eID-Karte wird im Scheckkartenformat ausgestellt und verfügt als Multifunktionskarte über einen integrierten kontaktlosen Chip, wodurch zusätzliche Funktionen möglich sind. Die antragstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief. Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) Beantragung
| Bürgerbüro | |
| Rathaus Neue Straße 12 37603 Holzminden Telefon: 05531 959-0 Telefax: 05531 959-303 E-Mail: Buergerbuero@holzminden.deHomepage: https://www.holzminden.de | Mo, Di, Do: 08:30 - 16:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültige Identitätsdokumente Ihres Heimatstaates, z.B. Pass oder eine nationale Identitätskarte
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die eID-Karte beträgt 37,00 Euro. Die Gebühren sind bei der Beantragung in bar oder durch EC-Kartenzahlung zu entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Die Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren ist nicht vorgesehen.
Bearbeitungsdauer
Die eID Karte wird zentral bei der Bundesdruckerei GmbH hergestellt und personalisiert. Die Produktionsdauer beträgt ca. 4 Wochen.
Was sollte ich noch wissen?
- Die eID-Karte ist kein Ausweispapier oder Reisedokument.
Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert. - Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss in Holzminden mit Hauptwohnung gemeldet sein.
- Die Ausstellung einer eID-Karte ist nicht möglich, wenn auch die Deutsche Staatsangehörigkeit besteht.
- Aktuelle und ausführliche Informationen zur eID-Funktion erhalten Sie beim Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums.
