Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) Beantragung

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Bürgerbüro
Rathaus
Neue Straße 12
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-0
Telefax: 05531 959-303
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­holz­min­den.de

Mo, Di, Do: 08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

Zur Zeit nur mit Termin


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze hinter dem Gebäude

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Ab dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die eID Karte beantragen, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert, sodass man sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen kann. Die eID-Karte wird im Scheckkartenformat ausgestellt und verfügt als Multifunktionskarte über einen integrierten kontaktlosen Chip, wodurch zusätzliche Funktionen möglich sind. Die antragstellende Person erhält zudem einen PIN-Brief. Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gültige Identitätsdokumente Ihres Heimatstaates, z.B. Pass oder eine nationale Identitätskarte

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die eID-Karte beträgt 37,00 Euro. Die Gebühren sind bei der Beantragung in bar oder durch EC-Kartenzahlung zu entrichten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Die Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren ist nicht vorgesehen.

Bearbeitungsdauer

Die eID Karte wird zentral bei der Bundesdruckerei GmbH hergestellt und personalisiert. Die Produktionsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

Was sollte ich noch wissen?
  • Die eID-Karte ist kein Ausweispapier oder Reisedokument.
    Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert.
  • Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss in Holzminden mit Hauptwohnung gemeldet sein.
  • Die Ausstellung einer eID-Karte ist nicht möglich, wenn auch die Deutsche Staatsangehörigkeit besteht.
  • Aktuelle und ausführliche Informationen zur eID-Funktion erhalten Sie beim Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums
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