Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

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Bürgerbüro
Rathaus
Neue Straße 12
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-0
Telefax: 05531 959-303
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­holz­min­den.de

Mo, Di, Do: 08:30 - 16:00 Uhr
Mi, Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

Zur Zeit nur mit Termin


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze hinter dem Gebäude

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Ein Bewohnerparkausweis kann nicht verlängert werden, bitte beantragen Sie diesen neu.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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