Erteilung von Informationen zum Personalausweis

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Informationen zum Personalausweis

Allgemeine Informationen

Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

An wen muss ich mich wenden?

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Zuständige Stelle

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

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