Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG – Sprengstofferlaubnis

Ansprechpartner/in
Stadt Holzminden
Neue Str. 12
37603 Holzminden
Telefon: 05531 9590
Telefax: 05531 959303
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­holz­min­den.de
Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung

Allgemeine Informationen

Die Erlaubnis nach § 27 SprengG berechtigt grundsätzlich zum Erwerb, Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe (in der Regel Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, Böllerpulver zum Böllerschießen und/oder Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen). Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis/Reisepass

Lehrgangsbescheinigung

Bedürfnisbescheinigung

Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz

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