Erschließungsbestätigung

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Fachbereich Stadtentwicklung und Mobilität
Stadthaus
Neue Straße 17
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-275
Telefax: 05531 959-5275
E-Mail:

Mo - Fr: 8:30-12:30
Mo, Di, Do: 14:00-16:00
Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten


Parkmöglichkeiten:
Hinter dem Gebäude

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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