Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte: Erteilung

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1.32 Jagd- und Waffenbehörde
1.32 Sicherheit und OrdnungNeue Straße 18
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-242
Telefon: 05531 707-327
Telefon: 05531 707-621
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Keine


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt (teilweise) beim Landkreis Holzminden Bereich Sicherheit und Ordnung und den Kommunen.

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