Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone
Die Obere Straße, die Mittlere Straße und die Marktstraße sind als Fußgängerzone ausgewiesen.
Der Lieferverkehr ist zu folgenden Zeiten frei:
Täglich: 6.00 - 10.30 Uhr und 18:30 - 20:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren der Fußgängerzone nicht erlaubt.
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten muss ein wichtiger Grund gegeben sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Bauarbeiten an Gebäuden erfolgen oder Handwerker Arbeiten dort durchführen müssen.
