Befahren der Fußgängerzone

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Sachgebiet Straßenverkehr
1.31 FB Ordnung, Verkehr, FeuerwehrVerwaltungsgebäude 2
Neue Straße 15
37603 Holzminden
Telefon: 05531 959-240
Telefax: 05531 9595-240
E-Mail:

Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr
Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten


Parkmöglichkeiten:
Hinter dem Gebäude
Anzahl: 20

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone     
Die Obere Straße, die Mittlere Straße und die Marktstraße sind als Fußgängerzone ausgewiesen.

Der Lieferverkehr ist zu folgenden Zeiten frei:
Täglich: 6.00 - 10.30 Uhr und 18:30 - 20:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren der Fußgängerzone nicht erlaubt.

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten muss ein wichtiger Grund gegeben sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Bauarbeiten an Gebäuden erfolgen oder Handwerker Arbeiten dort durchführen müssen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist an die Stadt Holzminden zu stellen und ausführlich zu begründen. Ob Nachweise oder Bescheinigungen notwendig sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Diese richtet sich je nach Art und Umfang der Genehmigung.

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung

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